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News

Start des Mikromezzaninfonds III (MMF III): Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten

11. April 2025 Berlin

Der Mikromezzaninfonds geht in die dritte Runde. Mit dem Start des MMF III werden die Finanzierungskonditionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Gründerinnen und Gründer deutlich verbessert. Ziel des Programms ist es, Eigenkapital ähnliche Mittel bereitzustellen, um Investitionen, Betriebsmittel und Wachstum zu ermöglichen.

Mikromezzanine III

Holger Zervas, Geschäftsführer der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein und MBG Fachgruppensprecher: „Der Mikromezzaninfonds Deutschland gibt kleinen Gründerinnen, Gründern und Selbständigen das, was sie am dringendsten brauchen: eine Chance. Gerade wer keine großen Sicherheiten mitbringt, hat es oft schwer, an Kapital zu kommen – und genau da setzt der Fonds an. Genau wie seine beiden erfolgreichen Vorgänger, schließt der MMF III diese Lücke und macht den Weg frei für mutige Ideen und unternehmerischen Neustart.“

Verdopplung des Finanzierungsrahmens
Mit dem neuen MMF III erhöht sich die Regelbeteiligungsobergrenze von bislang 50.000 Euro auf nun bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Für besondere Zielgruppen – darunter Unternehmen von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen – ist sogar eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro möglich.

Entlastung bei Zinssätzen durch Zuschüsse
Das Festentgelt für die stille Beteiligung steigt zwar auf 11 Prozent jährlich, doch durch eine Förderung aus dem ESF Plus-Programm wird ein Zinszuschuss gewährt. So reduziert sich die effektive Belastung für die Unternehmen auf acht Prozent jährlich.(+2% gewinnabhängige Verzinsung)

Verbesserte Konditionen für nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen
Gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren künftig von mehr Flexibilität. So kann bei ihnen auf die persönliche Haftung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter verzichtet werden. Zudem wird das Bearbeitungsentgelt für gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen auf maximal 2,5 Prozent der Einlage gesenkt.

Vereinfachte Kriterien und mehr Flexibilität bei der Entscheidungsfindung
Auch die Entscheidungskriterien wurden angepasst: Ein positives Jahresergebnis genügt, bei negativen Ergebnissen kann eine Beteiligung dennoch erfolgen, wenn die Dreijahresbilanz im Durchschnitt positiv ausfällt. Die Anforderungen für Neugründungen und junge Unternehmen bleiben unverändert.

Laufzeit und Rückzahlung
Die Laufzeit beträgt weiterhin zehn Jahre. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ab dem fünften Jahr mit einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

https://mikromezzanine.ermoeglicher.de/de/