Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften und Garantien zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie für die von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eingegangenen Beteiligungen. Für Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien stehen staatliche Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien des Bundes und der Länder zur Verfügung. Nach europarechtlichen Vorgaben ist der Beihilfewert der staatlichen Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger mitzuteilen.
Die Bundesregierung hat bei der Europäischen Kommission eine Methode zur Ermittlung der Beihilfeintensität der staatlichen Rückbürgschaften und Rückgarantien für die Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften notifiziert, die von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Die Berechnung des Beihilfewertes erfolgt auf Basis des VDB-Ratings des Kredit- bzw. Beteiligungsnehmers, das mittels der 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit in die genehmigte Berechnungsmethode überführt wird. Zu weiteren Berechnungsparametern neben dem Ratingergebnis zählen u.a. die im Beihilferechner automatisch zugeordnete Rückbürgschafts- bzw. Rückgarantiequote, die Kredit- bzw. Beteiligungslaufzeit, der jeweils aktuelle EU-Referenzzinssatz sowie - jeweils fest hinterlegt - Sicherheitserlösquote (recovery rate), Prämienzahlung, Verwaltungs- und Kapitalkosten.
Mit dem Beihilferechner können Sie das Beihilfeelement staatlicher Rückbürgschaften und Rückgarantien für die Bürgschaftsbanken ermitteln. Der Beihilferechner ist über folgenden Link zu erreichen:
ZUM BEIHILFERECHNER
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Weiterführende Informationen
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