ABB Kredit
Historisch bedingt hatten sich die ABB seit Entstehen der ersten Bürgschaftsbanken in den 1950er-Jahren unterschiedlich entwickelt. 2016 modernisierten und vereinheitlichten die Bürgschaftsbanken ihre Bestimmungen. Die neue Fassung wurde von Expertinnen und Experten der 16 Institute und des VDB zusammen mit den staatlichen Rückbürgen vom Bund und aus den Bundesländern entwickelt und im Jahr 2023 aktualisiert.
Notwendig geworden war eine Modernisierung wegen der zunehmenden Regulierung der Kreditwirtschaft und der fortschreitenden Digitalisierung bei KMU, Banken und Sparkassen. Mit modernisierten und vereinheitlichten ABB wird die Vergabe von Bürgschaften und Krediten schneller, sicherer und einfacher für Unternehmen und Bankpartner: Die Bürgschaftsbanken reduzieren damit den bürokratischen Aufwand, treiben die Digitalisierung der Prozesse in den eigenen Häusern voran und erleichtern auch den Hausbanken die Automatisierung und Bearbeitung der Bürgschaftsanträge. Die Bürgschaftsbanken erleichtern dem Mittelstand so den Zugang zu Finanzierungen.
Die bundesweit einheitlichen Bürgschaftsbestimmungen für Kredite gelten in ihrer aktuellen Fassung seit 1. Oktober 2023. Auf den Internetseiten der Bürgschaftsbanken können sie ebenfalls eingesehen werden. Kontaktdaten finden Sie im Bereich Mitglieder.
Ein Muster der neuen und bundesweit einheitlichen ABB Kredit finden Sie nachstehend zum Download.
ABB Leasing
Zum 1. Juli 2017 wurden für Bürgschaften zur Finanzierung von Leasingvorhaben neue Bestimmungen eingeführt.
Ein Muster der bundesweit einheitlichen ABB Leasing können Sie nachstehend herunterladen. Die ABB Leasing der einzelnen Bürgschaftsbanken finden Sie auf deren Internetseiten und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken im Bereich Mitglieder.