Hierzu erging die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022.
Auf dieser europäischen Grundlage des befristeten Rahmens (Temporary Framework) sind entsprechende nationale BKR-Bundesregelungen bei der EU-Kommission notifiziert worden. Die aktuellen Ausfertigungen der BKR-Bundesregelungen aus dem Bundesanzeiger finden sich nachstehend.
20221123 BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen (BAnz)
20221122 BKR-Bundesregelung Bürgschaften
BAnz AT 30.08.2022_B1_Niedrigverzinsliche Darlehen