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Service - BKR Bundesregelungen Ukraine

BKR Bundesregelungen Ukraine

Vor dem Hintergrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft der Europäischen Union, insbesondere den von der EU und ihren internationalen Partnern verhängten Sanktionen sowie den beispielsweise durch Russland ergriffenen Gegenmaßnahmen, hat die Europäische Kommission mitgeteilt, Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen.

Hierzu erging die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022.

Auf dieser europäischen Grundlage des befristeten Rahmens (Temporary Framework) sind entsprechende nationale BKR-Bundesregelungen bei der EU-Kommission notifiziert worden. Die aktuellen Ausfertigungen der BKR-Bundesregelungen aus dem Bundesanzeiger finden sich nachstehend.

20221123 BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen (BAnz)
20221122 BKR-Bundesregelung Bürgschaften
BAnz AT 30.08.2022_B1_Niedrigverzinsliche Darlehen