Mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken für Kredite von Hausbanken können Gründer, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ihre Sicherheiten stärken. Die Bürgschaften werden teilweise staatlich rückverbürgt und sind somit eine Form von Beihilfe. Teilweise bekommen Unternehmen mit Bürgschaften als Sicherheiten überhaupt erst Kredite.
2016 hat die Finanzaufsicht bestätigt, dass Banken und Sparkassen Unternehmenskredite, die mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken abgesichert sind, mit einem geringeren Risiko bewerten können. Für die Eigenkapitalunterlegung heißt das: Die Kreditinstitute können den verbürgten Teil einheitlich insgesamt mit nur 20 Prozent bewerten. Alternativ können sie auch nur das Risikogewicht der Bürgschaftsbank mit 20 Prozent ansetzen und den rückverbürgten staatlichen Anteil mit null Prozent.
Detaillierte Informationen für Banken und Sparkassen gibt es nachstehend zum Download.
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Informationen Nullgewichtung Stand 12/23 (PDF)