Bürgschaftsbanken springen ein, wenn bei Krediten Sicherheiten fehlen. Für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute sind ihre Bürgschaften als Kreditsicherheiten besonders wertvoll, da die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch den hohen Standards des EU-Bankenaufsichtsrechts entsprechen: Sie erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Capital Requirements Regulation (CRR).
Bei Insolvenz der Kunden kommen die Bürgschaftsbanken für bis zu 80 Prozent des ausstehenden Kreditbetrags auf. Sie übernehmen dafür ein großes Risiko. Im Interesse der Mittelstandsförderung beteiligen sich Bund und Länder an diesem Risiko mit Rückbürgschaften. Deshalb sind die sogenannten Rückbürgschaftserklärungen (RBE) von Bund und Ländern Grundlage für die Arbeit der Bürgschaftsbanken. Auf Basis dieser Erklärungen tragen Bürgschaftsbanken, Hausbanken, Bund und Länder jeweils einen Teil des Risikos der Gesamtfinanzierung. Wie viel Risiko Staat, Bürgschaftsbanken und Hausbanken bei einer Bürgschaft prozentual jeweils übernehmen, können Sie mit unserem Rechner in der Rubrik Staatlicher Anteil von Bürgschaften berechnen.
Dass Bürgschaften für Kredite der Hausbanken staatlich rückverbürgt werden, hat für Kreditinstitute neben der Risikoübernahme durch Bürgschaftsbanken, Bund und Länder weitere Vorteile: 2016 bestätigte die Finanzaufsicht, dass Banken und Sparkassen Unternehmenskredite, die mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken abgesichert sind, mit einem deutlich geringeren Risiko bewerten können. Für die Eigenkapitalunterlegung heißt das: Die Kreditinstitute können den verbürgten Teil einheitlich insgesamt mit nur 20 Prozent bewerten. Alternativ können sie auch nur das Risikogewicht der Bürgschaftsbank mit 20 Prozent ansetzen und den rückverbürgten staatlichen Anteil mit null Prozent. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Eigenkapital-Gewichtung von Bürgschaften.
In der Regel verhandeln die Bürgschaftsbanken, vertreten durch den VDB, alle fünf Jahre neue Erklärungen für die nächste Förderperiode. Die Rückbürgschaftserklärungen (RBE) und Rückgarantieerklärungen (RGE) für die Jahre 2023 bis 2027 samt Anhängen können Sie sich weiter unten unter den jeweiligen Bundesländern und Bürgschaftsbanken ansehen und herunterladen.