logo_VDB.jpg

Anmeldung VDB-Mitglieder

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im VDB-Extranet an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular
Senden Sie uns Ihr Anliegen an unsere Postadresse
Schützenstraße 6a, 10117 Berlin

Service - Staatliche Rückbürgschaften und -garantien

Staatliche Rückbürgschaften und -garantien

Bei Insolvenz der Kunden kommen die Bürgschaftsbanken für bis zu 80 Prozent des ausstehenden Kreditbetrags auf. Sie übernehmen dafür ein großes Risiko. Im Interesse der Mittelstandsförderung beteiligen sich Bund und Länder an diesem Risiko mit Rückbürgschaften und Rückgarantien.

Bürgschaftsbanken springen ein, wenn bei Krediten Sicherheiten fehlen. Für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute sind ihre Bürgschaften als Kreditsicherheiten besonders wertvoll, da die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch den hohen Standards des EU-Bankenaufsichtsrechts entsprechen: Sie erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Capital Requirements Regulation (CRR).

Bei Insolvenz der Kunden kommen die Bürgschaftsbanken für bis zu 80 Prozent des ausstehenden Kreditbetrags auf. Sie übernehmen dafür ein großes Risiko. Im Interesse der Mittelstandsförderung beteiligen sich Bund und Länder an diesem Risiko mit Rückbürgschaften. Deshalb sind die sogenannten Rückbürgschaftserklärungen (RBE) von Bund und Ländern Grundlage für die Arbeit der Bürgschaftsbanken. Auf Basis dieser Erklärungen tragen Bürgschaftsbanken, Hausbanken, Bund und Länder jeweils einen Teil des Risikos der Gesamtfinanzierung. Wie viel Risiko Staat, Bürgschaftsbanken und Hausbanken bei einer Bürgschaft prozentual jeweils übernehmen, können Sie mit unserem Rechner in der Rubrik Staatlicher Anteil von Bürgschaften berechnen.

Dass Bürgschaften für Kredite der Hausbanken staatlich rückverbürgt werden, hat für Kreditinstitute neben der Risikoübernahme durch Bürgschaftsbanken, Bund und Länder weitere Vorteile: 2016 bestätigte die Finanzaufsicht, dass Banken und Sparkassen Unternehmenskredite, die mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken abgesichert sind, mit einem deutlich geringeren Risiko bewerten können. Für die Eigenkapitalunterlegung heißt das: Die Kreditinstitute können den verbürgten Teil einheitlich insgesamt mit nur 20 Prozent bewerten. Alternativ können sie auch nur das Risikogewicht der Bürgschaftsbank mit 20 Prozent ansetzen und den rückverbürgten staatlichen Anteil mit null Prozent. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Eigenkapital-Gewichtung von Bürgschaften.

In der Regel verhandeln die Bürgschaftsbanken, vertreten durch den VDB, alle fünf Jahre neue Erklärungen für die nächste Förderperiode. Die Rückbürgschaftserklärungen (RBE) und Rückgarantieerklärungen (RGE) für die Jahre 2023 bis 2027 samt Anhängen können Sie sich weiter unten unter den jeweiligen Bundesländern und Bürgschaftsbanken ansehen und herunterladen.

Aktuelle Rückbürgschaftserklärungen (RBE) und Rückgarantieerklärungen (RGE)

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg


Rückbürgschaftserklärung


BB-BW_RBE_Bund_2023

BB-BW_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-BW_RGE_Bund_2023

BB-BW_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Bayern


Rückbürgschaftserklärung

BB-BAY_RBE_Bund_2023

BB-BAY_RBE_Land_2023



Rückgarantieerklärung

BGG_RGE_Bund_2023

BGG_RGE_Land_2023

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg


Rückbürgschaftserklärung

BB-B_RBE_Bund_2023

BB-B_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-B_RGE_Bund_2023

BB-B_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Brandenburg
Bürgschaftsbank Bremen
Bürgschaftsbank Hamburg


Rückbürgschaftserklärung

BB-HH_RBE_Bund_2023

BB-HH_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-HH_RGE_Bund_2023

BB-HH_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Hessen


Rückbürgschaftserklärung

BB-HE_RBE_Bund 2023

BB-HE_RBE_Land_2023

Rückgarantieerklärung

BB-HE_RGE_Bund_2023

BB-HE_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern


Rückbürgschaftserklärung

BB-MV_RBE_Bund_2023

BB-MV_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-MV_RGE_Bund_2023

BB-MV_RGE_Land_2023

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB)


Rückbürgschaftserklärung

BB-NBB_RBE_Bund_2023

BB-NBB_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-NI_RGE_Bund_2023

BB-NI_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Bürgschaftsbank Saarland
Bürgschaftsbank Sachsen
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt


Rückbürgschaftserklärung

BB-SA_RBE_Bund_2023

BB-SA_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-SA_RGE_Bund_2023

BB-SA_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein


Rückbürgschaftserklärung

BB-SH_RBE_Bund_2023

BB-SH_RBE_Land_2023


Rückgarantieerklärung

BB-SH_RGE_Bund_2023

BB-SH_RGE_Land_2023

Bürgschaftsbank Thüringen