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Anfrage startenService - FAQ
Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Themen Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger (hier: Kreditinstitut, Bank, Sparkasse oder Leasinggesellschaft) und dem Bürgen, wonach dieser für einen Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Die Bürgschaftsbank ist ein nicht-gewinnorientiertes Förderinstitut. Vergleichbare Institute gibt es in jedem Bundesland (siehe Rubrik Mitglieder). Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind die Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche (Fach-)Verbände. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Aufgabe der Bürgschaftsbank ist es, diesen Nachteil auszugleichen. Sie übernimmt deshalb gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, sofern deren sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.
Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert, weshalb nur geringe Gebühren anfallen. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Kosten an. Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei ihrer Bürgschaftsbank.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Landes für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.
Alle bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freie Berufe, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Bürgschaft wird in der Regel (außer bei „BoB“ - "Bürgschaft ohne Bank") über ein Kreditinstitut beantragt. Die Kreditinstitute arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben die Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke für das jeweilige Bundesland vorrätig.
Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 1 Million nicht überschreiten darf.
Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel bis max. 80 Prozent. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20-prozentiges Eigenrisiko akzeptieren.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien ) gewährt werden.
Ja, Bürgschaften kommen sowohl für Förderdarlehen (z.B. der KfW-Mittelstandsbank) als auch für Hausbankdarlehen in Frage. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.
Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur beim Programm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) möglich. Die meisten Bürgschaftsbanken in Deutschland bieten dieses Programm an. Informieren Sie sich bitte bei der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland direkt über die Antragsmöglichkeiten. (siehe Rubrik "Mitglieder")
Bitte wenden Sie sich an die Bürgschaftsbank, in dessen Bundesland Sie Ihr Vorhaben durchführen wollen. (siehe Rubrik "Mitglieder")
Die MBGen sind wettbewerbsneutrale und nicht-gewinnorientierte Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft. Gesellschafter der MBGen sind Bürgschaftsbanken, Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie diverse Berufsverbände. Die MBGen sind in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die MBG übernimmt stille Beteiligungen, eine Sonderform des sogenannten "Mezzanine-Kapital", zur Verbesserung der Haftkapitalbasis für Existenzgründer und bestehende Unternehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben tragfähig sind.
Die Beteiligung kann direkt vom Existenzgründer / Unternehmen beantragt werden. Neben dem MBG-Antrag sind, abhängig vom Beteiligungsprogramm, weitere Unterlagen einzureichen.
Bei einer MBG-Beteiligung sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen. Eine Ausnahme stellt die Übernahme einer persönlichen (Teil-)Garantie der Gesellschafter dar. Damit demonstriert der Existenzgründer / Unternehmer seine unternehmerische Verantwortung.
Die Unternehmensgründung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und der innovative Kern des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens muss durch das Unternehmen bzw. den Gründer selbst geleistet werden. Außerdem dürfen die KMU-Kriterien für kleine Unternehmen nicht überschritten werden:
- Weniger als 50 vollbeschäftigte Mitarbeiter
- Das Unternehmen erwirtschaftet einen maximalen Jahresumsatz von € 10 Millionen oder hat eine maximale Jahresbilanzsumme von € 10 Millionen
- Nicht mehr als 25% des Unternehmens dürfen im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen sein, die selbst die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Die MBG kann keine Beteiligungen im Rahmen einer Sanierung übernehmen, sowie für Maßnahmen, die nach KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Finanzierung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus allen Branchen, sofern deren Konzept und Finanzierung tragfähig und Erfolg versprechend sind.
Die Konditionen sind abhängig vom Beteiligungsprogramm und setzen sich in der Regel aus einer jährlichen Festvergütung (zahlbar quartalsweise) und einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen. Außerdem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.
Neben einem Erfolg versprechenden, schlüssigen Konzept orientiert sich die Höhe der Beteiligung am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Darüber hinaus wird ein qualifiziertes Management erwartet. Die Gesamtfinanzierung muss ausreichend und gesichert sein. Daneben gibt es in einzelnen Programmen weitere formale Voraussetzungen und Einschränkungen (z.B. maximale Beteiligungshöhe).
Mezzanine-Kapital ist rechtlich Fremdkapital, das durch vertragliche Ausgestaltung einen eigenkapitalähnlichen Charakter bekommt. Die gebräuchlisten Formen sind Genussscheine, Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen. Allen Formen gemein ist, dass keine Sicherheiten (Ausnahme Teilgarantie der Gesellschafter) zu stellen sind und sie im Insolvenzfall nach den übrigen Gläubigern - aber vor dem Eigenkapital - bedient werden. Der Begriff Mezzanine ist italienischen Ursprungs und bezeichnet in der Architektur ein Zwischengeschoß - Mezzanine-Kapital steht zwischen Eigen- und Fremdkapital.
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